Gräberschändung auf bundesdeutsche Anordnung

Bundesdeutsche Behörden versuchen, Massenmord an Deutschen vergessen zu machen

 

Von Klaus Bunge

 

Im Erdboden der ehemaligen "Rheinwiesenlager" liegen noch heute nur notdürftig verscharrte Leichen deutscher Kriegsgefangener. Besonders viele von ihnen kamen in den Latrinengruben um, in die sie vor Hunger entkräftet und krank hineinfielen und dort starben. Hierfür gibt es zahlreiche Zeugen. Bis heute weiß niemand genau, wieviele Opfer es sind, und niemand kennt ihre Namen.

 

Viele kennen das Buch Der geplante Tod von dem kanadischen Schriftsteller James Bacque, in dem er davon berichtet, wie auf Anordnung von Dwight Eisenhower rund eine Million (1.000.000) deutscher Kriegsgefangener in den berüchtigten Rheinwiesenlagern durch Entbehrungen, Hunger und Krankheiten zu Tode gebracht wurden. Um nicht später wegen Verstoßes gegen die Genfer Konvention zur Rechenschaft gezogen zu werden, wendete er den faulen Trick an, den deutschen Soldaten, die sich nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht entwaffnet und hilflos in die Hand des Feindes gegeben hatten, den Status als Kriegsgefangene zu entziehen.

 

Der Zustand der Lager spottete jeder Beschreibung. Sie glichen zumeist eher Viehkoppeln, ohne jede Einrichtung. Unter freiem Himmel, oftmals ihrer Mäntel und Zeltbahnen beraubt, vegetierten die Kriegsgefangenen, darunter auch Schwerverwundete und Amputierte, auf engstem Raum zusammengedrängt dahin. Ärztliche Versorgung gab es monatelang nicht. Die Essensrationen waren unter dem Lebensminimum und wurden unregelmäßig ausgegeben. Wegen der offenkundigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden die Zustände geheim gehalten. Etwas sickerte doch in die Öffentlichkeit der Schweiz. Vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes wurden daraufhin Hilfstransporte mit Lebensmitteln und Medikamenten in Gang gesetzt. Auf Befehl Eisenhowers wurden diese abgelehnt und zurückgeschickt mit dem Argument, es gäbe in den Lagern keine Not.

 

Unterdessen starben die deutschen Kriegsgefangenen massenweise. Viele hatten die Ruhr und stürzten entkräftet in die Latrinengruben, wo sie erstickten. Wieviele Schichten übereinander (zwischen 0,5 bis 3 m Tiefe) heute noch dort liegen, weiß niemand genau.

 

Symptomatisch für viele dieser Lager war das US-Kriegsgefangenenlager Bretzenheim, das auch unter dem Namen "Feld des Jammers" einen traurigen Ruhm erlangte. Der Bauer Tullius, dem das Ackerland gehört, auf dem dieses Lager sich befand, förderte beim Pflügen immer wieder Knochen und Schädel zutage und beauftragte daraufhin den Grabungsexperten Schmitt, die sterblichen Überreste zu bergen, damit sie an würdiger Stätte beigesetzt und viele Vermißtenschicksale aufgeklärt werden könnten, was anhand der Erkennungsmarken auch heute noch möglich ist.

 

Man sollte es nicht für möglich halten: Aber eine Seilschaft von einigen leitenden Mitarbeitern der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und des Kreis-Rechtsausschusses, sowie einiger Richter am Verwaltungsgericht in Koblenz war sich darin einig, jegliche Bergungsgrabung zu unterbinden. Allem Anschein nach war der Leiter der Archäologischen Denkmalpflege in Mainz hierbei federführend gewesen, denn die Akten lassen darauf schließen, daß er sowohl in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach wie auch vor dem Verwaltungsgericht Koblenz all seinen Einfluß in diesem Sinne geltend machte.

 

Verlassen wir für einen Augenblick Bretzenheim und machen einen gedanklichen Ausflug nach St. Petersburg, Rußland.

 

Der Fernsehsender ARD sendete unter Tagesthemen am 22.06.00 einen Bericht, in welchem das Thema Soldatenfriedhof im Raum Petersburg behandelt wurde, und in der die segensreiche Arbeit des Kriegsgräber-Volksbundes bei der Mitwirkung dieses Projektes rühmend herausgestellt wurde.

 

Zu bemerken ist dabei, daß für die würdige Bestattung von Gebeinen gefallener deutscher Soldaten erstens die sterblichen Überreste zum großen Teil von den damaligen Schlachtfeldern zusammengesucht werden mußten, weil die Gefallenen während des Kampfgeschehens nicht beerdigt werden konnten, und zweitens, daß die Menschen des früheren Kriegsgegners Sowjet-Union, einfache Leute aus dem Volk, überwiegend sagten:

 

»Es waren früher unsere Feinde. Aber es sind doch Menschen gewesen. Und die soll man anständig begraben.«

 

Welcher Kontrast zur Handlungsweise des Personenkreises in Bad Kreuznach und Koblenz!

Im Raum St. Petersburg wurde endlich (und offenbar erfolgreich) gesucht, geborgen, identifiziert und anständig bestattet. Unsere früheren Kriegsgegner haben das begrüßt und unterstützt.

 

Und in Bretzenheim hatten der Landwirt Tullius und der Grabungsexperte Schmitt schon in den Jahren 1985/86 aus freien Stücken damit begonnen, Bergungsgrabungen durchzuführen, aus Pietät und um Vermißtenschicksale aufzuklären. Aber die Behörde in Bad Kreuznach und das Gericht in Koblenz haben das vereitelt. Nicht zu vergessen das Archäologische Denkmalsamt in Mainz!

 

Wie ist es möglich, daß die Gebeine deutscher Soldaten, die nach dem Krieg als US-Kriegsgefangene elend verreckt sind (und deren Hinterbliebene), im eigenen Heimatland schlechter behandelt werden als jene in Rußland? Von deutschen Behörden!

 

Uns liegt umfangreiches Aktenmaterial vor, das weiter unten noch zitiert wird. Mit allen in diese schändliche Affäre verwickelten Personen haben wir ausführlichen Schriftwechsel geführt, um herauszufinden, was ihre Motive dafür gewesen sein mögen, weshalb sie den umgekommenen deutschen Kriegsgefangenen den Anspruch auf würdige Bestattung verwehrt haben, den Hinterbliebenen das Recht auf Aufklärung über den Verbleib ihrer Angehörigen (die bei Kriegsende noch lebten!) verweigert haben, ob sie ihre Handlungsweise von damals heute bedauern, und ob sie etwas dazu beitragen wollen, die längst überfälligen Bergungsgrabungen doch noch in Gang zu bringen.

 

Das Ergebnis unserer Bemühungen ist erschütternd: Nichts von alledem konnten wir erreichen. Offensichtlich war den Verantwortlichen der Anspruch der Toten auf Bestattung und das Recht der Hinterbliebenen auf Aufklärung, die Priorität hätten haben müssen, zweitrangig.

 

Es stellt sich aber auch die Frage, ob diese Leute vielleicht unter politischem Druck gestanden haben könnten, die Verbrechen bestimmter US-Truppenteile unter den Teppich zu kehren und zu vertuschen, damit das Ansehen unserer US-Besatzungsfreunde nicht geschädigt wird.

 

Kehren wir zurück zu Tullius und Schmitt. Die fingen also an zu graben. Es muß sie wie ein Blitz getroffen haben, als völlig überraschend die Kreisverwaltung Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen 363-II/18-0 mit Schreiben vom 28.1.1986 und 6.3.87 alle weiteren Grabungsversuche untersagte. Man schickte am 16.7.87 noch einen Verfügungsbescheid hinterher. Bei Zuwiderhandlung wurde eine Geldbuße bis zu DM 250.000,- angedroht. Ausgefertigt und unterschrieben wurden diese Aktenstücke von den Verwaltungsmitarbeitern Bergs und Paulus. Folgende Begründung wurde u.a. angegeben:

 

»Nach §3 des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes sind Kulturdenkmäler Gegenstände aus vergangener Zeit die

a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens oder des handwerklichen oder technischen Wirkens,

b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder

c) kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden sind.

Funde im Sinne des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind (§ 16 Denkmalschutz- und -pflegegesetz).«

 

Latrinen-"Bestattung" als Kulturdenkmal? Für wessen Kultur? Welcher Zynismus! Haben nicht Aufklärung von Vermißtenschicksalen und eine angemessene Beisetzung Vorrang?

 

Der Schriftwechsel geht weiter. Schmitt und Tullius ließen nicht locker, aber am 3.2.88 erhielt Schmitt vom Kreisrechtsausschuß der Kreisverwaltung Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen 11/057-W 145/87 einen kostenpflichtigen und ablehnenden Widerspruchsbescheid. Anscheinend zweifelt man Schmitts Erkenntnisse an, denn man formuliert:

 

»[…] entwickelte und verfestigte sich seine Ansicht, in den ehemaligen Lagerlatrinen sei eine unbestimmte Anzahl Kriegsgefangener aus Hunger, Krankheit oder Schwäche erstickt.«

 

Auf sieben Seiten wird ihm – in schönstem Amtsdeutsch – dargelegt, daß sich die Kreisverwaltung Bad Kreuznach die – nochmals präzisierten – Bedenken des Landesamtes für Denkmalspflege zu eigen machte und dem Widerspruchsführer die beantragte Genehmigung versagte. Denn:

 

»All diese Spuren und Überreste liegen geschützt in dem Boden; durch Ausgrabungen würden diese Bodenurkunden zerstört.«

 

Unterschrieben hat dieses Aktenstück der Vorsitzende Meiborg.

 

Es geht noch weiter: Schmitt klagte gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landrat des Kreises Bad Kreuznach wegen »Ablehnung einer denkmalschutzrechtlichen Ausgrabungsgenehmigung«, und die Kreisverwaltung Bad Kreuznach beantragte mit Schreiben vom 20.4.88 beim Verwaltungsgericht in Koblenz, die Klage abzuweisen. Unter gleichem Aktenzeichen wie vor unterschrieben wiederum von Meiborg.

 

Das Verwaltungsgericht folgte diesem Antrag und verkündete am 22.6.89 auf zehn Seiten sein »URTEIL IM NAMEN DES VOLKES« unter dem Aktenzeichen 1 K 131/88, wonach die Klage abgewiesen wird und der Kläger die Verfahrenskosten zu tragen hat. U.a. heißt es darin:

 

»Bei der Frage des öffentlichen Erhaltungsinteresses ist auf den Wissens- u. Erkenntnisstand sachverständiger Kreise abzustellen, da nur hierdurch ein wirksamer Denkmalschutz unabhängig von einem sich wandelnden Bewußtsein der Bevölkerung sichergestellt werden kann.«

 

Gesprochen und unterschrieben haben dieses Urteil die Richter Packroff, Pluhm und Dr. Held.

 

Alle bisher bekanntgewordenen Begründungen der Grabungsverbote lassen den Verdacht beinahe schon zur Gewißheit werden, daß hier alliierte Kriegsverbrechen und das unmenschliche Verhalten amerikanischer Truppenteile bemäntelt, beschönigt und verheimlicht werden sollen. Das könnte natürlich nur gelingen, wenn über die entsetzlichen Leiden der gequälten deutschen Kriegsgefangenen und über die Opferzahlen möglichst wenig bekannt wird. Darum also werden die Latrinengruben, gefüllt mit ungezählten toten deutschen Soldaten, heuchlerisch als Kulturdenkmäler betitelt, die nicht angetastet werden dürfen.

 

Es hat den Anschein, daß sich diensteifrige und beflissen handelnde Behördenmitarbeiter damit noch nachträglich auf die Seite unserer Feinde im Zweiten Weltkrieg stellen und damit das deutsche Volk verraten. Außerdem beleidigen sie damit die Toten, die hilf- und wehrlos zu Tode gequält wurden. Standen bei den Beamten die "political correctness" und eigene Karrierevorteile womöglich höher im Kurs als die Belange des eigenen Volkes?

 

Nun wollen wir darangehen, diese niederträchtigen Handlungen auf geeignete Weise und durch kompetente Stellen in die Öffentlichkeit zu bringen. Das soll im Weltnetz und auf andere Weise geschehen. Die Namen incl. Dienstanschrift und Ruf-Nr. der Verantwortlichen haben wir, in einem Fall auch die Privatanschrift.

 

Von dem vorerwähnten Aktenmaterial liegen uns Ablichtungen vor, so daß kein Zweifel an den geschilderten Vorgängen aufkommen kann. Der Schriftverkehr mit den verantwortlichen Personen füllt mittlerweile einen kleinen Ordner.

Quid tacet, consentire videtur.
Wer schweigt, scheint zuzustimmen.

Papst Bonifaz VIII. (um 1235 - 1303)

 

Anm:  Nach Rücksprache mit Otto Schmitt sei dem Bericht von Klaus Bunge lediglich hinzuzufügen, daß es Otto Schmitt allein war, der den Kampf um die Ausgrabung durchführte.